Personalakte
Bei einer Personalakte handelt es sich um einen Ordner des Arbeitgebers/Chefs, in dem arbeitsrelevante Unterlagen des Arbeitnehmers gesammelt werden. Arbeitsrelevante Unterlagen betreffen die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers und müssen in Zusammenhang zum Dienstverhältnis stehen, z.B.
- Personalbezogene Unterlagen wie
- Bewerbungsunterlagen
- Gegebenenfalls Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis
- Arbeitszeugnisse und Leistungsbeurteilungen
- Amtliches Führungszeugnis bei Vertrauenspositionen
- Vertragsbezogene Unterlagen wie
- Arbeitsvertag
- Erklärung über Nebenbeschäftigungen
- Kündigungsschreiben
- Sozialversicherungsunterlagen wie
- Sozialversicherungsausweis
- Anmeldung und Nachweise zur Krankenkasse
- Steuerunterlagen wie
- Gehalts- oder Lohnbescheinigungen
- Lohnsteuerunterlagen
- Sonstige Unterlagen wie
- Nachweise über Fortbildungen
- Abmahnungen
- Mögliche Gegendarstellungen des Arbeitnehmers
- Schriftwechsel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Amtliche Urkunden als Kopie wie
- Führerschein
- Scheidungsurteil
- Schwerbehindertenausweis
Die Personalakte besteht mindestens so lange, wie ein Arbeitnehmer beim Unternehmen beschäftigt ist.